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Detlef Steves empfiehlt Automobile Expert GmbH

Sofort-Dran-Termin

Machen Sie aus langem Warten ein kurzes Vergnügen Sie wünschen einen Termin bei TÜV-STATION Gladbeck? Rufen Sie uns einfach über unsere gebührenfreie Hotline an, vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin, fertig. Natürlich geht das auch mit unserem Online TerminService im Internet.

Oldtimer-Gutachten.
Fahrzeugbewertung von Oldtimern durch professionellen Classic Data Partner.

Information bald verfügbar

Herzlich willkommen bei Automobile Expert, Ihrem verbandsgeprüften Partner für KFZ-Gutachten, Wertermittlung und Unfallanalyse.

Wir bieten Ihnen, als anerkanntes und verbandsgeprüftes Unternehmen, professionellen und unkomplizierten Service rund um das Gutachten. Besichtigungen unfallbeschädigter Fahrzeuge erfolgen auf Wunsch bei Ihnen vor Ort, unabhängig davon, wo Sie sich in Deutschland befinden.

Unser Ziel ist es Sie als Geschädigten bestmöglich zu beraten und den entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug festzustellen.

Der Geschädigte hat das Recht einen Gutachter seiner Wahl zu beauftragen.

Die Kosten, die für die Ermittlung der Schadenhöhe anfallen, sind Bestandteil der Gesamtschadenregulierung und werden von der Versicherung des Unfallverursachers getragen.

Schadengutachten


Zweiräder, PKW, Anhänger, Auflieger und LKW

Haftpflicht- oder Kaskogutachten

Bei der Erstellung von Haftpflicht- oder Kaskogutachten verwenden wir neueste EDV-Technik und mobile Erfassungsterminals. So können wir die notwendigen Daten, Preise und Informationen von 59 Herstellern/Importeuren und über 20.000 Fahrzeugmodellen zusammentragen und dokumentieren.
Unsere Sachverständigen arbeiten mit Digitalkameras, aktuellen Datenbanken und moderner Kommunikationstechnik, um zeitnah exakte Expertisen erstellen und übermitteln zu können.

Schadensgutachten nach Verkehrsunfall

Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen unabhängigen und qualifizierten Sachverständigen, der den Schaden fachmännisch und objektiv begutachtet.

In einem Gutachten werden die Reparaturkosten für eine fach- und sachgerechte Reparatur Ihres Fahrzeuges ermittelt. Bei hochwertigen Modellen wird ebenfalls die Wertminderung beziffert. Sollten die Reparaturkosten den Fahrzeugwert übersteigen, müssen Wiederbeschaffungs- und Restwert errechnet werden. In solchen Fällen spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Die Kosten für den KFZ-Sachverständigen können Sie nach geltendem Recht beim Unfallverursacher bzw. bei der Versicherung geltend machen.

Amtliche Leistungen


Im Namen und auf Rechnung der TÜV Nord AG

Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO*

Der Volksmund sagt: „Mein Auto muss zum TÜV“. Der Gesetzgeber regelt: „Alle Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen müssen in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden.“ Und der gesunde Menschenverstand ergänzt: „Nur wenn mein Auto sicher ist, kann ich mich unbesorgt hinters Steuer setzen.“

TÜV NORD VertrauensCheck*

Die ganze Wahrheit beim Gebrauchtwagen-Handel: TÜV NORD Mobilität bietet Ihnen mit dem TÜV NORD VertrauensCheck die entsprechende Fair-Kauf-Beratung. Darauf können Sie sich als Käufer und Verkäufer verlassen. Sie sind dabei, wenn unsere erfahrenen Fachleute den Wagen anhand einer Checkliste von über 80 Prüfpunkten auf Herz und Bremsen prüfen.

Umweltplaketten Service*

Sie erhalten Ihre Umweltplakette an unserer TÜV-STATION. Oder möchten Sie Ihre Plakette lieber bequem per Post, Fax oder E-Mail bestellen?

Untersuchung von Fahrzeugen mit Gasantrieb*

In § 41a (5) StVZO wird die Prüfung von Gasanlagen geregelt. Hierdurch soll erreicht werden, dass notwendige Standards bei der Benutzung der Gasanlagen in Kraftfahrzeugen eingehalten werden. Es sind folgende Prüfungen vorgeschrieben: Gassystemeinbauprüfung (GSP)*, Gasanlagenprüfung (GAP)*, wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP)* und Freizeitfahrzeugen nach DVGW*.

Anbauabnahme für Fahrzeugveränderungen nach § 19.3 StVZO*

Änderungsabnahme – der einfache Weg zur Eintragung von Tuningteilen.
Sprechen Sie uns bei allen Fragen rund um Tuning und Änderungsabnahme direkt an. Unsere amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) an den technischen Prüfstellen und unsere Prüfingenieure unterstützen Sie gerne.

Oldtimergutachten nach § 23 StVZO*

Nach §2 Abs. 22 FZV ist ein Oldtimer ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht und sich in einem guten Erhaltungszustand befindet.

Untersuchung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung*

Untersuchung nach §§ 41/42 BOKraft in Verbindung mit einer HU nach § 29 StVZO.

Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO*

Für Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und Anhängern ab 10 t ist eine SP erforderlich. Auch bei Kraftomnibussen und anderen Kraftfahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen ist eine SP durchzuführen.

Weitere Dienstleistungen

Schätzung Ihrer Schätzchen

Für Ihren Oldtimer, Youngtimer oder Ihr Spezialfahrzeug erstellen wir aussagestarke Expertisen und fundierte Wertgutachten.

Vereidigte Sachverständige

Als geprüftes und zertifiziertes Mitglied im Verein der unabhängigen KFZ-Sachverständigen BVSK garantieren wir Ihnen neutrale Gutachten durch öffentlich bestellte, vereidigte Sachverständige für KFZ-Schadensgutachten und Fahrzeugbewertungen.

Zustands- und Wertermittlung

Wir bewerten PKW, LKW, Anhänger, Zweiräder, Wohnwagen, Leasing- oder Firmenfahrzeuge und ermitteln gerne für Sie den aktuellen Marktwert.

Unfallrekonstruktion und Unfallanalyse

Zur Klärung der Schuldfrage können wir in vielen Fällen den Verlauf der Unfälle rekonstruieren. Wir inspizieren Unfallfahrzeuge ganz genau. Sind alle Schäden plausibel und kompatibel mit dem Unfallhergang? Notfalls helfen uns die Gegenüberstellung und Spurensicherung.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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Unser Kundensupport-Team beantwortet Ihre Fragen gerne.
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