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Amtliche Leistungen

*Im Namen und auf Rechnung der TÜV Nord AG

Download Preisliste für Nordrhein-Westfalen

Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO*

Der Volksmund sagt: „Mein Auto muss zum TÜV“. Der Gesetzgeber regelt: „Alle Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen müssen in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden.“ Und der gesunde Menschenverstand ergänzt: „Nur wenn mein Auto sicher ist, kann ich mich unbesorgt hinters Steuer setzen.“

TÜV NORD VertrauensCheck*

Die ganze Wahrheit beim Gebrauchtwagen-Handel: TÜV NORD Mobilität bietet Ihnen mit dem TÜV NORD VertrauensCheck die entsprechende Fair-Kauf-Beratung. Darauf können Sie sich als Käufer und Verkäufer verlassen. Sie sind dabei, wenn unsere erfahrenen Fachleute den Wagen anhand einer Checkliste von über 80 Prüfpunkten auf Herz und Bremsen prüfen.

Umweltplaketten Service*

Sie erhalten Ihre Umweltplakette an unserer TÜV-STATION. Oder möchten Sie Ihre Plakette lieber bequem per Post, Fax oder E-Mail bestellen?

Oldtimergutachten nach § 23 StVZO*

Nach §2 Abs. 22 FZV ist ein Oldtimer ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht und sich in einem guten Erhaltungszustand befindet.

Untersuchung von Fahrzeugen mit Gasantrieb*

In § 41a (5) StVZO wird die Prüfung von Gasanlagen geregelt. Hierdurch soll erreicht werden, dass notwendige Standards bei der Benutzung der Gasanlagen in Kraftfahrzeugen eingehalten werden. Es sind folgende Prüfungen vorgeschrieben: Gassystemeinbauprüfung (GSP)*, Gasanlagenprüfung (GAP)*, wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP)* und Freizeitfahrzeugen nach DVGW*.

Anbauabnahme für Fahrzeugveränderungen nach § 19.3 StVZO*

Änderungsabnahme – der einfache Weg zur Eintragung von Tuningteilen.
Sprechen Sie uns bei allen Fragen rund um Tuning und Änderungsabnahme direkt an. Unsere amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) an den technischen Prüfstellen und unsere Prüfingenieure unterstützen Sie gerne.

Untersuchung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung*

Untersuchung nach §§ 41/42 BOKraft in Verbindung mit einer HU nach § 29 StVZO.

Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO*

Für Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und Anhängern ab 10 t ist eine SP erforderlich. Auch bei Kraftomnibussen und anderen Kraftfahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen ist eine SP durchzuführen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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Unser Kundensupport-Team beantwortet Ihre Fragen gerne.
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