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Alte Liebe rostet nicht: Beim Anblick eines polierten Klassikers beginnt auch unser Puls zu rasen. Wir verraten Ihnen, was Sie bei Zulassung eines Oldtimers beachten sollten.

Die H-Nummer für Kult-Karossen und Kult-Bikes

Seit 1997 gibt es eine spezielle Oldtimer-Zulassung. Sie erkennen diesen Status am Kennzeichen: Hinter der Erkennungsnummer folgt der Buchstabe „H“. Das Finanzamt besteuert Oldtimer-Autos derzeit pauschal mit 191 Euro pro Jahr. Für Oldtimer-Krafträder beträgt die Kfz-Steuer zur Zeit 46 Euro pro Jahr.

Quelle: tuev-nord.de