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Kfz-Mangel bei nicht altersgemäßem Verschleiß und gleichzeitig manipuliertem Tachostand

OLG Hamm, Urteil vom 17.11.2020, AZ: 34 U 57/19

Hintergrund
Der Kläger erwarb als Verbraucher von der Beklagten, welche mit Fahrzeugen handelt, einen gebrauchten „K-Type“. Im Kaufvertrag wurde der Kilometerstand mit 109.474 km wiedergegeben. Weiterhin hieß es hierzu im Kaufvertrag, dass dieser Kilometerstand so von den Parteien abgelesen wurde. Ferner wurde lediglich eine entsprechende Gesamtfahrleistung „laut Vorbesitzer“ ausgewiesen. Nach Übergabe des Fahrzeugs nutzte der Kläger dieses. Sodann trat bei einem Kilometerstand laut Tacho von 114.619 km – knapp vier Monate nach Übergabe des Fahrzeugs – ein Motorschaden ein. Die Kurbelwelle brach. Daraufhin begehrte der Kläger die Rückabwicklung des Kaufvertrages und bekam vor dem LG Bielefeld (Urteil vom 01.03.2019, AZ: 1 O 243/17) Recht. Die Beklagte ging in Berufung und unterlag. Der vom Gericht bestellte Sachverständige stellte fest, dass das Fahrzeug am 25.03.2013 einen Tachostand von 163.487 km aufgewiesen hatte. Am 17.04.2014 hatte dann der Kilometerstand 79.702 km betragen. Außerdem sei das Fahrzeug ja zwischen dem 25.03.2013 und 17.04.2014 mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls gefahren worden. Der Sachverständige kam vor diesem Hintergrund zu dem Ergebnis, dass das Fahrzeug eine tatsächliche Laufleistung von über 200.000 km aufweise.

Quelle: bvsk.de